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Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien

Veröffentlicht: Donnerstag, 08. April 2021 Geschrieben von Otto Manzenberger

Aktualisierung für den Unterrichtsstart am 12.04.2021:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie hatten erholsame Tage, ein schönes Osterfest und konnten ein wenig Kraft sammeln für die Aufgaben, die jetzt wieder auf uns alle zukommen.

  • Das Positive: Die Schule startet.
  • Das Negative: leider nicht für alle in Präsenz

Die Infektionslage im Landkreis Traunstein ist derzeit noch immer sehr hoch und so gelten  für den Unterrichtsstart nach Ostern die Regelungen für eine Inzidenz über 100 (Ein neues ministerielles Schreiben dazu liegt leider noch nicht vor).


Das heißt konkret für unsere Schule:

  • Distanzunterricht für alle Klassen (1-3, 5-8)
  • Ausnahme 9. Klasse und
  • neu: 4. Klasse im Wechsel bzw. Präsenzunterricht

neu: es besteht ab sofort eine Testpflicht, d. h. , Voraussetzung für eine Teilnahme am Unterricht oder auch der Notbetreuung (Kl. 1 - 6) an der Schule ist:

- die Vorlage eines gültigen negativen Covid-19-Tests (PCR- oder POC, nicht älter als 48 Std., kein Schnelltest)
- durchgeführt von einer dafür autorisierten Stelle (Testzentrum, Schnelltestzentrum, Apotheke, Arzt)
- oder Selbsttest in der Schule unter Aufsicht

Bitte beachten Sie:
Schülerinnen und Schüler ohne Testeinwilligung dürfen nicht am Unterricht oder an der Notbetreuung  teilnehmen. Wir müssen sie dann wieder nach Hause schicken. Ob dann ein Recht auf eine Distanzbeschulung besteht, kann nicht zugesichert werden.

Bitte übersenden Sie deshalb v.a. für die o.a. Jahrgangsstufen umgehend Ihre Einwilligungserklärung an die Schule per E-Mail oder auch analog oder geben Sie diese Ihrem Kind am Montag mit zur Schule so weit noch nicht geschehen. Vorsichtshalber hänge ich diese dem Elternschreiben noch einmal an (leider liegt mir auch hier noch keine aktualisierte Version vor). Sie können versichert sein, dass wir die Durchführung der Tests umsichtig und in pädagogischer Verantwortung begleiten werden. Zur Vorentlastung finden sie im Anhang eine Beschreibung der Testdurchführung.
Einen Antrag auf Notbetreuung für die nächste Woche können Sie wieder über die gewohnten Kanäle mit Angabe der Tage stellen. 

Diese Regelungen gelten nun wieder für eine Woche. Am Freitag, den 16.04.2021, erfolgt von Seiten des Landratsamtes eine neue Einschätzung mit Gültigkeit für die darauffolgende Kalenderwoche.

Vielen Dank für die Mitarbeit und Ihr Verständnis!

Liebe Grüße
O. Manzenberger, R

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